Digitale Personalaktenpflicht 2027

Published On: 23 September, 2026
3,6 min read

Mythos vs. Rechtslage

Was 2027 wirklich Pflicht wird – und was nicht

In vielen HR-Abteilungen hält sich die Aussage, ab 2027 müsse die komplette Personalakte digital geführt werden. Das ist so nicht korrekt. Verpflichtend wird die elektronische Führung bestimmter, in § 8 Abs. 2 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) benannter Entgeltunterlagen. Rechtsgrundlage ist das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Betriebsprüfungen laufen künftig über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) der Deutschen Rentenversicherung – papierbasierte Nachweise lassen sich darin praktisch nicht mehr sauber abbilden.

Für die Praxis bedeutet das: Wer prüfungssicher aufgestellt sein will, kommt an einer digitalen Ablage nicht vorbei, auch wenn kein Gesetz explizit „digitale Personalakte“ verlangt.

Kurz gesagt

Nicht die ganze Akte, aber die entscheidenden Unterlagen

Eine pauschale gesetzliche Pflicht zur vollständig digitalen Personalakte existiert nicht. Verpflichtend ist ab 1. Januar 2027 die elektronische Führung der prüfungsrelevanten Entgeltunterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV. Die bisherige Befreiungsmöglichkeit bei der Deutschen Rentenversicherung endet zum 31. Dezember 2026.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Die Regelung ist kein neues Gesetz von heute auf morgen, sondern das Auslaufen einer seit 2022 bestehenden Übergangsphase.

Zeitraum Regelung
Seit 1. Januar 2022 Neue Tatbestände bei den in § 8 Abs. 2 BVV genannten Entgeltunterlagen sind grundsätzlich elektronisch zu führen.
Bis 31. Dezember 2026 Arbeitgeber können sich auf formlosen Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von der elektronischen Führung befreien lassen.
Ab 1. Januar 2027 Die Befreiungsmöglichkeit entfällt. Die elektronische Führung der Entgeltunterlagen ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Fortlaufend Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung erfolgen über die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP).

Der Praxis-Check

Fünf Bereiche, die Sie jetzt prüfen sollten

Statt Aktionismus rund um ein einzelnes Stichdatum lohnt sich ein strukturierter Blick auf Ablage, Unterlagen, Prozesse, Zuständigkeiten und Technik.

01 Bestehende Ablage

Wo stehen Sie heute?

  • Ist-Zustand erfassen: Papierakte, digitale Insellösung oder hybrides System
  • Vollständigkeit und Auffindbarkeit der vorhandenen Unterlagen prüfen
  • Klären, welche Dokumente bereits digital vorliegen und welche nachdigitalisiert werden müssten
  • Regeln für die rechtssichere Vernichtung von Papierunterlagen nach der Digitalisierung festlegen

02 Digitale Entgeltunterlagen

Welche Dokumente sind betroffen?

  • Abgleich mit den in § 8 Abs. 2 BVV benannten Unterlagenarten, z. B. Krankenkassen-Mitgliedsbescheinigungen
  • Prüfen, ob Nachweise zur Arbeitszeiterfassung nach dem Mindestlohngesetz elektronisch vorliegen
  • Status eines eventuellen Befreiungsantrags bei der Deutschen Rentenversicherung klären
  • Unterscheiden: Betroffen sind bestimmte prüfungsrelevante Unterlagen, nicht die komplette Personalakte

03 Prozesse

Wie kommen Dokumente ins System?

  • Ablageprozess für neue Dokumente definieren: digital erfassen statt nachträglich scannen
  • Freigabe- und Prüfworkflows für sensible Unterlagen festlegen
  • Schnittstellen zwischen Onboarding, Lohnbuchhaltung und Archiv sauber verzahnen
  • Vorgehen für die Bereitstellung im Rahmen der euBP definieren

04 Zuständigkeiten

Wer ist wofür verantwortlich?

  • HR: inhaltliche Pflege und Vollständigkeit der Personalunterlagen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Entgeltunterlagen und Lohnkonto
  • IT: Systembetrieb, Schnittstellen, Datensicherung
  • Datenschutzbeauftragte Person: Berechtigungs- und Löschkonzept

05 Technische Voraussetzungen

Was muss das System leisten?

  • Revisionssicheres, GoBD-konformes Dokumentenmanagementsystem
  • Rollen- und Berechtigungskonzept mit Zugriffsprotokollierung
  • Verschlüsselte Speicherung und sichere Übertragungswege
  • Exportfähigkeit in einem für die euBP zulässigen Datenformat
  • Anbindung an vorhandene Lohnabrechnungssoftware und ERP-Systeme

Schrittweise vorgehen

In vier Schritten zur prüfungssicheren Lösung

01

Analyse

Bestehende Ablage, Systeme und Unterlagen anhand des Fünf-Bereiche-Checks erfassen.

02

Abgleich

Vorhandene Entgeltunterlagen mit den Anforderungen aus § 8 Abs. 2 BVV abgleichen.

03

Umsetzung

Digitale Aktenlösung einführen oder bestehendes DMS um fehlende Bausteine ergänzen.

04

Kontrolle

Zuständigkeiten, Freigaben und Berechtigungen dokumentieren und regelmäßig prüfen.

Wichtig

Kein Gesetz zur „elektronischen Personalakte“

Ein eigenständiges Gesetz, das die vollständige elektronische Personalakte vorschreibt, existiert in Deutschland nicht. Die Pflicht bezieht sich ausschließlich auf die in § 8 Abs. 2 BVV benannten Entgeltunterlagen. In der Praxis wird die digitale Personalakte dadurch trotzdem zum faktischen Standard, weil eine getrennte Aktenführung selten wirtschaftlich sinnvoll ist.

Fazit: Aus einer Fristfrage eine Chance machen

Der 1. Januar 2027 ist kein Grund für hektischen Aktionismus, sondern ein guter Anlass, bestehende HR-Prozesse grundsätzlich zu ordnen. Unternehmen, die Ablage, Entgeltunterlagen, Prozesse, Zuständigkeiten und Technik einmal strukturiert durchgehen, sind nicht nur für Betriebsprüfungen gerüstet, sondern gewinnen auch im Tagesgeschäft an Übersicht und Geschwindigkeit.

Ihr nächster Schritt

Machen Sie den Praxis-Check für Ihr Unternehmen

Die nasdo AG unterstützt Sie dabei, bestehende Ablage- und Entgeltprozesse zu analysieren und eine prüfungssichere digitale Personalakte mit ELO einzuführen.

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