EU AI Act

Published On: 23 September, 2026
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KI-Governance

EU AI Act seit August 2026

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Nicht jeder KI-Inhalt braucht dasselbe Label – entscheidend sind die eigene Rolle, die Art des Systems und der konkrete Kontaktpunkt mit dem Publikum.

Das Wichtigste in Kürze

  • Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten seit 2. August 2026
  • Anbieter und Betreiber haben unterschiedliche Pflichten
  • Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 nur für einen Teilaspekt

Nicht jeder Inhalt braucht dasselbe Label

Was seit August 2026 gilt

Für Unternehmen heißt das nicht, dass jeder mit KI erstellte Inhalt pauschal einen Hinweis braucht. Entscheidend sind die eigene Rolle, die Art des Systems, der veröffentlichte Inhalt und die Frage, ob Menschen den KI-Einsatz erkennen können.

Gerade bei Chatbots, KI-generierten Bildern, Stimmen, Videos und Texten lohnt sich deshalb ein klarer Freigabeprozess. Er verhindert sowohl fehlende Hinweise als auch unnötige Kennzeichnungen, die Leser eher verwirren als informieren.

Kurz gesagt

Nicht jeder KI-Inhalt braucht dasselbe Label

Anbieter müssen bestimmte Systeme technisch transparent gestalten. Unternehmen als Betreiber müssen vor allem beim Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung informieren und Deepfakes sowie bestimmte KI-Texte offenlegen. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung klar, unterscheidbar und barrierefrei erfolgen.

Wer trägt welche Pflicht

Erst die Rolle klären, dann kennzeichnen

Der AI Act trennt zwischen Anbietern und Betreibern. Wer ein fremdes KI-Werkzeug lediglich im eigenen Geschäftsbetrieb nutzt, ist meist Betreiber. Wer ein System unter eigenem Namen entwickelt und in Verkehr bringt, kann Anbieter sein.

Verbindliche Pflicht

Anbieter

  • Direkt interagierende KI-Systeme informieren Menschen grundsätzlich darüber, dass sie mit KI kommunizieren
  • Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, markieren ihre Ausgaben maschinenlesbar
  • Ausgaben müssen als KI-erzeugt oder manipuliert erkennbar sein

Verbindliche Pflicht

Betreiber

  • Information der Betroffenen über eingesetzte Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung
  • Sichtbare Offenlegung von Deepfakes
  • Offenlegung von KI-generierten oder manipulierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, sofern keine ausreichende menschliche Prüfung vorliegt

Eine eng begrenzte Übergangsregel betrifft nur Anbieter von Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden: Für die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 läuft die Frist bis zum 2. Dezember 2026. Die übrigen Pflichten wurden dadurch nicht allgemein verschoben.

Im Überblick

Was Unternehmen konkret kennzeichnen müssen

Anwendungsfall Pflicht Praktische Umsetzung
Chatbot oder KI-Agent mit direkter Kommunikation Der Anbieter informiert über die KI-Interaktion, sofern diese nicht offensichtlich ist. Hinweis direkt vor oder zu Beginn des Dialogs, nicht erst im Impressum.
Generierte Bilder, Audio, Video oder Texte Der Anbieter des erzeugenden Systems sorgt grundsätzlich für eine maschinenlesbare Markierung. Beim Einkauf prüfen, ob das Werkzeug Markierungen erhält und Exporte diese nicht entfernen.
Deepfake mit real wirkender Person, Sache, Ort oder Ereignis Der Betreiber legt sichtbar oder hörbar offen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Gut wahrnehmbares Label am Inhalt; eingebettete Metadaten allein reichen nicht.
KI-Text zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse Offenlegung durch den Betreiber, außer der Text wurde substanziell menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert. Prüfung und Freigabe dokumentieren; reine Rechtschreibkontrolle genügt nicht.
Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung Der Betreiber informiert die betroffenen Menschen über den Betrieb des Systems. Information spätestens bei der ersten Exposition; zusätzlich Datenschutzrecht prüfen.

Aus dem Unternehmensalltag

Praxisbeispiele aus Marketing, HR und Service

Vier typische Situationen zeigen, wann eine Kennzeichnung nötig ist – und wann nicht.

MARKETING

Realistisch wirkendes KI-Video

Eine Kampagne zeigt einen Geschäftsführer, dessen Stimme und Mimik KI-generiert sind. Weil der Inhalt wie eine echte Aufnahme wirken kann, wird er klar als künstlich erzeugt gekennzeichnet und die technische Herkunftsinformation beim Export bewahrt.

SERVICE

Website-Chatbot

Ein Chatbot beantwortet Kundenfragen. Ist der KI-Charakter nicht schon aus Gestaltung und Kontext offensichtlich, erscheint die Information zu Beginn der ersten Interaktion – etwa: „Sie schreiben mit unserem KI-Assistenten.“

HR

KI-generierte Stellenanzeige

Ein automatisch erzeugter Anzeigentext braucht nicht allein deshalb ein sichtbares KI-Label. Unabhängig davon sollte HR fachlich prüfen, ob Anforderungen korrekt, diskriminierungsfrei und zur Stelle passend formuliert sind.

UNTERNEHMENSMELDUNG

Text von öffentlichem Interesse

Ein KI-System erstellt einen Text zu einer wirtschaftlichen Entwicklung. Ohne substanzielle menschliche Prüfung ist eine Offenlegung erforderlich. Prüft eine fachkundige Person Inhalt und Quellen, greift die Ausnahme.

Mehr als Korrekturlesen

Menschliche Prüfung ist mehr als Korrekturlesen

Die Leitlinien der EU-Kommission unterscheiden eine substanzielle Prüfung von rein formalen Kontrollen. Rechtschreibung, Stil oder ein kurzer Plausibilitätsblick reichen für die Ausnahme bei Texten von öffentlichem Interesse nicht aus. Eine fachkundige Person muss die Aussage inhaltlich bewerten, Quellen prüfen und die Befugnis haben, den Text zu ändern oder abzulehnen.

Freigabe nachweisbar machen

Dokumentieren Sie bei relevanten Veröffentlichungen Prüfer, Datum, Quellen, wesentliche Änderungen und Freigabe. Das erleichtert interne Kontrollen und die spätere Begründung.

Verantwortung benennen

Legen Sie fest, welche Stelle die redaktionelle Verantwortung trägt. Marketing, HR, Recht, Datenschutz und IT benötigen je nach Einsatz unterschiedliche Prüfrechte.

Schrittweise zur Umsetzung

Der Sechs-Schritte-Check für den Mittelstand

Kennzeichnung beginnt nicht beim fertigen Beitrag, sondern bei Rollenklärung, Werkzeugauswahl und Freigabeprozess.

01

KI-Anwendungen erfassen

Dokumentieren Sie Chatbots, Agenten, Generatoren, Avatare sowie Analysewerkzeuge in Marketing, HR, Service und IT.

02

Rolle bestimmen

Halten Sie pro Anwendung fest, ob Ihr Unternehmen Betreiber, Anbieter oder in mehreren Rollen tätig ist.

03

Kontaktpunkte zuordnen

Prüfen Sie direkte Interaktionen, synthetische Medien, Deepfakes, Texte von öffentlichem Interesse sowie Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung.

04

Hinweise gestalten

Platzieren Sie verständliche, gut wahrnehmbare und barrierefreie Informationen spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition.

05

Technik und Lieferanten prüfen

Klären Sie vertraglich, ob maschinenlesbare Markierungen vorhanden bleiben und welche Nachweise der Anbieter liefert.

06

Freigabe und Kontrolle etablieren

Definieren Sie fachliche Prüfung, redaktionelle Verantwortung, Dokumentation und regelmäßige Stichproben.

Fazit

Transparenz als festen Prozess behandeln

Artikel 50 verlangt keine pauschale Warnmarke für jeden KI-Einsatz. Unternehmen brauchen aber einen belastbaren Weg von der Inventur über die Rollenklärung bis zur sichtbaren Information und dokumentierten menschlichen Prüfung. Besonders dringlich sind öffentlich eingesetzte Chatbots, realistisch wirkende Medien und Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse.

Die Einordnung hängt stets vom konkreten System und Nutzungskontext ab. Dieser Beitrag bietet eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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