
Zum 1. Januar 2027 entfällt die Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen befreien zu lassen (§ 8 Abs. 2 BVV). Für Arbeitgeber wird die prüffähige digitale Ablage entgeltrelevanter Dokumente damit endgültig zur Pflicht.
Was das im Ernstfall bedeutet: Bei einer Betriebsprüfung drohen Verzögerungsgeld, eine Schätzung der Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragsnachforderungen, wenn die Unterlagen nicht vollständig und prüfungssicher vorliegen.
Der häufigste Irrtum dabei: Ein Ordner voller PDF-Dateien fühlt sich digital an, erfüllt die Anforderungen an Revisionssicherheit und maschinelle Auswertbarkeit aber in der Regel nicht.
Was sich per Gesetz für Sie ändert und wie eine praxistaugliche Lösung aussieht, zeigen wir Ihnen gemeinsam mit ELO Digital Office in unserem kostenlosen Experten-Webinar.
Dieses Webinar richtet sich an HR-Leitungen und HR-Manager, Personalreferenten und die HR-Administration, Geschäftsführung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Teams mit hohem Verwaltungsaufwand rund um die Entgeltunterlagen.




