Es droht kein pauschales Bußgeld. Bei einer Betriebsprüfung gilt das Unternehmen jedoch als nicht prüfungsfähig — mit möglichem Verzögerungsgeld, Schätzung der Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragsnachforderungen.
Es droht kein pauschales Bußgeld. Bei einer Betriebsprüfung gilt das Unternehmen jedoch als nicht prüfungsfähig — mit möglichem Verzögerungsgeld, Schätzung der Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragsnachforderungen.