Digitale Personalaktenpflicht ab 20272026-07-23T12:49:12+02:00
  • Pflichtthema 2027

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  • Geschäftsführung

Digitale Personalakte 2027: Diese Anforderungen
sollten Sie kennen

Erfahren Sie, welche Unterlagen betroffen sind, welche Anforderungen an Aufbewahrung und Zugriff gelten und wie Sie Ihre Abläufe sauber strukturieren.

Digitale Personalakte 2027: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab 2027 endet die bisherige Befreiungsmöglichkeit für elektronische Entgeltunterlagen. Für Arbeitgeber wird damit die digitale, nachvollziehbare und prüffähige Organisation lohn- und sozialversicherungsrelevanter Unterlagen endgültig zum Pflichtprojekt. Die nasdo AG erklärt die gesetzlichen Grundlagen und unterstützt Sie mit der passenden Lösung für die digitale Personalakte.

Digitale Personalakte Pflicht 2027: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab 2027 endet die bisherige Befreiungsmöglichkeit für elektronische Entgeltunterlagen. Für Arbeitgeber wird damit die digitale, nachvollziehbare und prüffähige Organisation lohn- und sozialversicherungsrelevanter Unterlagen endgültig zum Pflichtprojekt. Die nasdo AG erklärt die gesetzlichen Grundlagen und unterstützt Sie mit der passenden Lösung für die digitale Personalakte.

Ihre digitale Personalakte mit ELO

Die nasdo AG begleitet Sie auf dem Weg zur digitalen Personalakte – mit der passenden ELO-Lösung für Ihr Unternehmen.

Kurz gesagt

  • Rechtsgrundlage: vor allem § 8 BVV zu Entgeltunterlagen

  • Prüfungskontext: § 28p SGB IV Betriebsprüfung durch Rentenversicherungsträger
  • Befreiung von elektronischer Führung nur noch bis 31.12.2026 möglich
  • Ab 2027 brauchen Unternehmen eine tragfähige digitale Ablage und klare Prozesse

Hinweis: Diese Seite bietet eine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Einzelfragen sollten Steuerberatung, Rechtsberatung oder zuständige Prüfinstanzen eingebunden werden.

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Beratung, Umsetzung und Betreuung aus einer Hand

Unsere Leistungen:

Business Software, IT-Sicherheit, Cloud und Managed Services

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Wichtig für eine saubere Einordnung

Wird 2027 die gesamte digitale Personalakte Pflicht?

  • Die kurze Antwort: Nein – nicht jede Personalakte wird automatisch vollständig digital zur Pflicht.

  • Was wird wirklich Pflicht?

Die zentrale Pflicht betrifft elektronische Entgeltunterlagen nach der Beitragsverfahrensverordnung.

  • Warum betrifft es trotzdem viele Unternehmen?

Diese Unterlagen sind in vielen Betrieben Teil der Personalakte oder eng mit ihr verbunden.

  • Der pragmatische Weg

Die digitale Personalakte hilft, Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Datenschutz, Aufbewahrung & Betriebsprüfung sauber zu vereinen.

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Gesetzestexte und offizielle Quellen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für elektronische Entgeltunterlagen

Für Unternehmen sind vor allem die Beitragsverfahrensverordnung, die Betriebsprüfung nach dem Vierten Sozialgesetzbuch, die gemeinsamen Grundsätze nach § 9a BVV sowie Datenschutzanforderungen aus DSGVO und BDSG relevant.*

§ 8 BVV: Entgeltunterlagen

§ 8 Abs. 2 BVV bestimmt, welche Unterlagen elektronisch zu den Entgeltunterlagen zu nehmen sind. Arbeitgeber konnten sich auf Antrag bis zum 31. Dezember 2026 von dieser elektronischen Führung befreien lassen.

§ 28p SGB IV: Betriebsprüfung

§ 28p SGB IV beschreibt die Prüfung bei Arbeitgebern durch die Träger der Rentenversicherung. Dort wird geprüft, ob Meldepflichten und weitere Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllt werden.

DRV: Befreiung nur bis 31.12.2026

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich Arbeitgeber auf Antrag beim zuständigen Betriebsprüfdienst bis 31. Dezember 2026 von der Pflicht zur Führung elektronischer Entgeltunterlagen befreien lassen können. Genau daraus entsteht der praktische Stichtag 2027.

§ 9a BVV: Gemeinsame Grundsätze

§ 9a BVV verweist auf gemeinsame Grundsätze, die Art und Umfang der Speicherung, Datensätze und Verfahren für Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnung konkretisieren. Diese Grundsätze sind für technische und organisatorische Umsetzung besonders wichtig.

*Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Bitte lassen Sie die Informationen im Einzelfall durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerberatung prüfen.

Was sich für Arbeitgeber ändert

Was von der elektronischen Führung betroffen ist

Die Pflicht betrifft nicht nur einzelne PDFs. Unternehmen müssen sicherstellen, dass relevante Entgeltunterlagen elektronisch geführt, auffindbar, lesbar, vollständig und für Prüfzwecke verfügbar sind. Entscheidend ist ein belastbarer Prozess von der Entstehung eines Dokuments bis zur Aufbewahrung und späteren Prüfung.

1. Elektronische Führung

Relevante Unterlagen sollen nicht nur eingescannt, sondern systematisch elektronisch geführt werden. Dazu gehören eine klare Aktenstruktur, eindeutige Dokumentenarten und nachvollziehbare Ablageprozesse.

2. Aufbewahrung und Lesbarkeit

Aufbewahrungs- und Löschfristen unterscheiden sich je nach Dokumentart und Rechtsgrundlage. Unterlagen sollten daher anhand eines dokumentbezogenen Fristen- und Löschkonzepts verwaltet werden.

3. Prüfungsfähigkeit

Im Prüfungsfall müssen Unterlagen schnell, vollständig und nachvollziehbar bereitstehen. Das betrifft HR, Payroll, IT und häufig auch externe Steuer- oder Lohnabrechnungsdienstleister.

Unterlagen und Dokumentenarten

Welche Dokumente sollten Unternehmen prüfen?**

Der konkrete Umfang hängt vom Einzelfall ab. Arbeitgeber sollten jedoch alle Dokumente betrachten, die für Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Beschäftigungsstatus und Betriebsprüfung relevant sind. Dazu zählen häufig auch Unterlagen, die heute noch in Papierpersonalakten, E-Mail-Postfächern oder Fachabteilungen liegen.

Typische Beispiele sind Mitgliedsbescheinigungen von Krankenkassen, Nachweise zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit, Werkstudentenstatus, Beschäftigungszeiten, Entgeltbestandteilen, Zuschlägen und weiteren prüfungsrelevanten Sachverhalten.


**Welche Anforderungen und Fristen gelten, hängt von der jeweiligen Dokumentart ab. Die Aufzählung ist daher nicht abschließend.

Checkliste für die Bestandsaufnahme

  • Welche Entgeltunterlagen entstehen im Unternehmen?
  • Welche Nachweise liegen heute nur als Papier vor?
  • Welche Unterlagen liegen bei Steuerberatung oder Lohnbüro?
  • Welche Dokumente werden per E-Mail empfangen?
  • Wer darf welche Personal- und Entgeltunterlagen sehen?
  • Welche Fristen, Löschregeln und Aufbewahrungspflichten gelten?

Datenschutz, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit

Warum die digitale Personalakte besondere Sorgfalt braucht

Personalakten enthalten besonders sensible personenbezogene Daten. Deshalb reicht es nicht, Dokumente einfach digital abzulegen. Unternehmen brauchen ein durchdachtes Zusammenspiel aus Datenschutz, IT-Sicherheit, Rollen- und Rechtekonzept, Protokollierung, Aufbewahrung und Löschung.

DSGVO Art. 5: Grundsätze der Verarbeitung

Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig zweckgebunden, transparent und auf das notwendige Maß beschränkt werden. Für Personalakten bedeutet das: klare Zwecke, klare Verantwortlichkeiten und keine unkontrollierte Ablage.

DSGVO Art. 32: Sicherheit der Verarbeitung

Unternehmen müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, etwa Zugriffsschutz, Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Wiederherstellbarkeit von Systemen.

Berechtigungen statt Vollzugriff

HR, Payroll, Führungskräfte, IT und externe Dienstleister benötigen unterschiedliche Zugriffe. Eine professionelle digitale Personalakte muss diese Rollen sicher abbilden.

Lösch- und Aufbewahrungskonzept

Nicht jedes Dokument darf dauerhaft gespeichert bleiben. Aufbewahrungsfristen, Löschregeln und Nachweispflichten müssen gemeinsam betrachtet werden.

Typischer Irrtum

Warum ein Netzlaufwerk keine digitale Personalakte ist

Viele Unternehmen haben bereits PDFs, Scans oder digitale Ordner. Das ist ein Anfang, aber noch keine prüffähige digitale Personalakte. Kritisch wird es, wenn Dokumente uneinheitlich benannt, mehrfach gespeichert, nicht versioniert, für zu viele Personen zugänglich oder im Prüfungsfall nur schwer auffindbar sind.

Eine belastbare Lösung braucht:

Dokumententypen und einheitliche Aktenstruktur

Metadaten, Suche und schnelle Auffindbarkeit

Rollenbasierte Rechte statt pauschaler Ordnerzugriffe

Revisionssichere Ablage und Versionierung

Fristen, Wiedervorlagen und Löschkonzepte

Betriebssicherheit, Backup und Support

Empfohlener Fahrplan bis 2027

In vier Schritten zur digitalen Dokumentenverwaltung

Die Umstellung betrifft Prozesse, Menschen und Systeme. Deshalb sollte die Einführung nicht erst Ende 2026 starten. Ein realistischer Fahrplan hilft, Unterlagen, Datenschutz, Betriebsrat, IT und Lohnabrechnung rechtzeitig zusammenzubringen.

Analyse

Dokumentenarten, Aktenbestände, Verantwortlichkeiten, externe Dienstleister und aktuelle Ablagen erfassen.

Konzept

Aktenplan, Rechte, Datenschutz, Fristen, Workflows und Integrationspunkte fachlich sauber definieren.

Einführung

ELO digitale Personalakte einrichten, Testakten aufbauen, Altakten migrieren und Anwender schulen.

Betrieb

Support, Anpassungen, Monitoring, Sicherheit und Weiterentwicklung dauerhaft betreuen.

Von der Pflicht zur Lösung

Digitale Personalakte mit ELO und nasdo AG

Mit ELO lassen sich Personalunterlagen zentral, strukturiert und sicher verwalten.
Die nasdo AG ergänzt die Lösung um Beratung, technische Umsetzung, Prozessverständnis und laufende Betreuung. So entsteht keine isolierte Dateiablage, sondern ein belastbares System für HR, Payroll, IT und Geschäftsführung.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Unterlagen und Prozesse relevant sind, wie Berechtigungen aufgebaut werden sollten und wie die digitale Personalakte in Ihre bestehende IT-Landschaft passt.

Digital Business Solutions

Darum ist die nasdo AG Ihr ELO-Partner

Nicht nur Software verkaufen – sondern Lösungen liefern. Das ist unser Versprechen seit über 25 Jahren.

Individuelle Lösungen

Wir entwickeln Lösungen, die wirklich zu Ihren Prozessen passen – flexibel, durchdacht und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Ganzheitliche Beratung

Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung – wir begleiten Sie durch den gesamten Digitalisierungsprozess.

+25 Jahre Erfahrung

Seit 2000 unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Prozesse digitaler, effizienter und zukunftssicher zu gestalten.

Persönlicher Ansprechpartner

Wenn Sie Unterstützung brauchen, sind wir schnell und zuverlässig für Sie da – persönlich und unkompliziert.

Häufige Fragen zum Thema

Wird die digitale Personalakte ab 2027 Pflicht?2026-06-30T15:41:09+02:00

Die zentrale gesetzliche Pflicht betrifft elektronische Entgeltunterlagen nach § 8 BVV. Da diese Unterlagen häufig Bestandteil oder Kernbereich der Personalakte sind, wird die digitale Personalakte für viele Unternehmen zur sinnvollen und praktisch notwendigen Organisationsform.

Welche Rechtsgrundlage ist für 2027 besonders wichtig?2026-06-30T15:43:24+02:00

Besonders relevant sind § 8 BVV zu Entgeltunterlagen, § 28p SGB IV zur Betriebsprüfung bei Arbeitgebern und die gemeinsamen Grundsätze nach § 9a BVV. Zusätzlich müssen Datenschutzanforderungen aus DSGVO und BDSG beachtet werden.

Warum ist der 31.12.2026 so wichtig?2026-06-30T15:44:41+02:00

Bis zu diesem Datum kann nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen beantragt werden. Danach sollten Arbeitgeber auf die elektronische Führung vorbereitet sein.

Welche Unterlagen sind betroffen?2026-06-30T15:45:33+02:00

Betroffen sind vor allem entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen. Dazu können Lohn- und Gehaltsunterlagen, Krankenkassenbescheinigungen, Nachweise zur Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit, Beschäftigungsnachweise und weitere prüfungsrelevante Dokumente gehören.

Reicht eine einfache PDF-Ablage?2026-06-30T15:46:23+02:00

In der Regel nicht. Eine belastbare digitale Personalakte braucht Struktur, Rechte, Suche, Nachvollziehbarkeit, Verfügbarkeit, Fristenlogik und Schutz vor unberechtigtem Zugriff. Eine unstrukturierte PDF-Ablage kann diese Anforderungen häufig nicht zuverlässig erfüllen.

Welche Rolle spielt Datenschutz?2026-06-30T15:47:09+02:00

Eine sehr große. Personalakten enthalten sensible personenbezogene Daten. Unternehmen müssen unter anderem Zweckbindung, Zugriffsbeschränkung, Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Aufbewahrung und Löschung sauber regeln.

Sollten Unternehmen alte Papierakten vollständig digitalisieren?2026-06-30T15:48:09+02:00

Das hängt vom Bestand, den rechtlichen Anforderungen, den Aufbewahrungsfristen und dem gewünschten Zielbild ab. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme: Welche Akten werden noch gebraucht, welche Unterlagen sind prüfungsrelevant und welche Dokumente können nach Ablauf von Fristen aussortiert werden.

Wie unterstützt die nasdo AG konkret?2026-06-30T15:49:21+02:00

Die nasdo AG begleitet die Bestandsaufnahme, das fachliche Konzept, die Einführung der ELO digitalen Personalakte, die technische Umsetzung, Migration, Schulung und den laufenden Betrieb. Dabei werden Business Software, IT-Sicherheit, Cloud und Managed Services gemeinsam gedacht.

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Sie haben Fragen zu ELO oder wünschen eine persönliche Beratung? Wir sind gerne für Sie da – schnell, unkompliziert und auf Augenhöhe. Nutzen Sie das Kontaktformular und lassen Sie uns gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Unternehmen finden.

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